Hausordnung des St. Rochus – St. Sebastianus Schützenverein Düsseldorf-Flingern e.V.
Diese Hausordnung ist Bestandteil jeder Nutzung der Vereinsräumlichkeiten und des Geländes am Flinger Broich 3–5, 40235 Düsseldorf. Sie gilt für alle Mieterinnen und Mieter, deren Gäste sowie beteiligte Dienstleister.
1. Allgemeines Verhalten
Die Vereinsräume, das Gelände sowie das Inventar sind pfleglich zu behandeln.
Jede Beschädigung, Verunreinigung oder Störung ist unverzüglich der vermietenden Partei zu melden.
Anweisungen von Vereinsverantwortlichen oder beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Nutzung der Räumlichkeiten
Die Nutzung beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarten Bereiche.
Ein Betreten anderer Räume ist nicht gestattet.
Die Räume dürfen nur für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck genutzt werden.
Die maximale Personenzahl laut Mietvertrag darf nicht überschritten werden.
3. Lautstärke und Musik
Ab 22:00 Uhr ist die Musiklautstärke auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Lärmbelästigungen innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten sind zu vermeiden.
Die Nutzung von Nebelmaschinen, Konfetti-Kanonen oder ähnlichen Effekten ist untersagt.
4. Brandschutz und Notfälle
Offenes Feuer, Feuerwerk, Fackeln und ähnliche Gegenstände sind strengstens verboten.
Fluchtwege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich sein.
Türen dürfen während der Veranstaltung nicht abgeschlossen werden.
Im Brandfall oder bei anderen Notfällen ist umgehend der Notruf zu wählen (112) und das Gebäude geordnet zu verlassen.
5. Rauchverbot
In allen Innenräumen besteht absolutes Rauchverbot.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe gemäß Mietvertrag geahndet.
6. Alkoholkonsum und Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige ist untersagt.
Die mietende Partei ist verpflichtet, die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes einzuhalten und durchzusetzen.
Hochprozentiger Alkohol darf nur in Maßen und nicht an Jugendliche ausgegeben werden.
7. Dekorationen und Befestigungen
Dekorationen dürfen nur mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien angebracht werden.
Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Heftzwecken, Klebeband o. Ä. an Wänden, Decken, Türen oder Mobiliar ist untersagt.
Die mietende Partei haftet für etwaige Schäden durch unsachgemäße Befestigung.
8. Technische Geräte und Stromanschlüsse
Eigene technische Geräte dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der vermietenden Partei angeschlossen werden.
Die Stromabnahme ist ausschließlich in den gemieteten Bereichen erlaubt.
Bei Schäden an Stromleitungen oder Geräten haftet die mietende Partei.
9. Reinigung und Müllentsorgung
Die Räume sind besenrein zu hinterlassen.
Geschirr, Gläser und sonstiges Inventar sind gereinigt an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.
Müll ist von der mietenden Partei selbstständig und vollständig zu entsorgen.
Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine Sonderreinigungsgebühr erhoben.
10. Auf- und Abbauzeiten
Der Zugang zu den Räumen zum Auf- und Abbau ist nur innerhalb des vereinbarten Zeitfensters gestattet.
Eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Zeiten bedarf vorheriger Genehmigung.
Bei nicht genehmigter Verlängerung wird ein Aufpreis gemäß Mietbedingungen erhoben.
11. Parken und Verkehr
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
Feuerwehrzufahrten, Rettungswege und der Innenhof sind jederzeit freizuhalten.
Falsch parkende Fahrzeuge können kostenpflichtig entfernt werden.
12. Zutritt durch Dritte
Der Zutritt zu den Räumen ist nur der mietenden Partei sowie deren Gästen und beauftragten Dienstleistern gestattet.
Dritte dürfen die Räume nicht unbeaufsichtigt betreten.
Der Schlüssel darf nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.
13. Tiere
Das Mitbringen von Tieren in die Innenräume ist untersagt.
Ausgenommen hiervon sind Assistenztiere (z. B. Blindenführhunde) nach vorheriger Absprache.
14. Verlust oder Beschädigung von Vereinseigentum
Für Verlust oder Beschädigung von Mobiliar, Geschirr, technischen Geräten oder anderer Einrichtungsgegenstände haftet die mietende Partei in vollem Umfang.
Schäden sind unverzüglich zu melden.
15. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die vermietende Partei oder eine beauftragte Person ausgeübt.
Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Die vermietende Partei behält sich vor, in solchen Fällen Schadensersatz geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.
16. Haftung
Die mietende Partei haftet für alle Personen- und Sachschäden, die durch sie, ihre Gäste oder eingebundene Dienstleister verursacht werden.
Eine Haftung der vermietenden Partei für mitgebrachte Gegenstände, Fahrzeuge oder Garderobe ist ausgeschlossen.
17. Geltung
Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erkennt die mietende Partei diese Hausordnung verbindlich an.
Die Hausordnung kann auf Wunsch in Papierform zur Verfügung gestellt werden und ist Bestandteil des Mietvertrags.
Düsseldorf, den 27.03.2025
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